Gleichgeschlechtliche Paare
Wir unterstützen Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, unabhängig davon, ob Sie in einer heterosexuellen oder gleichgeschlechtlichen Beziehung mit einer Frau leben. Die Voraussetzung für eine Kinderwunschtherapie ist, dass Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben oder verheiratet sind. Sie sollten vor der Behandlung klären, wer das Kind austragen wird. Das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“, das am 01.10.2017 in Kraft getreten ist, hat an den Abstammungsregeln nichts geändert. Mutter eines Kindes ist weiterhin nur die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Die Ehefrau oder Lebenspartnerin der Mutter kann deshalb weiterhin nur im Wege der Stiefkindadoption der zweite rechtliche Elternteil des Kindes werden.
Im Rahmen des Erstgesprächs möchten wir Sie beide kennenlernen, Ihre persönliche Situation erörtern und Sie bezüglich der verschiedenen Methoden einer Kinderwunschtherapie wie die Insemination oder künstliche Befruchtung unter Verwendung von Fremdsperma anhand Ihrer Befunde beraten (s. Fremdspermatherapie).
Um juristische Fragen zu klären (wie z.B. der Auskunftsanspruch des Kindes, Fragen zum Todesfall der Mutter vor der Stiefkindadoption, Konsequenzen einer Trennung vor einer Stiefkindadoption, Voraussetzungen und Ablauf der Stiefkindadoption) empfehlen wir eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt/-anwältin für Familienrecht.
Eine psychosoziale Beratung im Vorfeld der medizinischen Behandlung kann helfen, offene Fragen zu klären, z.B. wie Sie als Betroffene mit Ihrem Umfeld umgehen sollen und wie Sie das Kind aufklären (www.bkid.de).
Gleichgeschlechtliche Paare müssen bislang wie heterosexuelle Paare, die sich einer Fremdspermatherapie unterziehen, die Kinderwunschbehandlung selbst finanzieren, da die Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen.
Das Land Rheinland-Pfalz geht seit Frühjahr 2021 in ihrer Förderung über das Bund-Länder-Förderprogramm hinaus und gewährt aus dem Landeshaushalt eine finanzielle Förderung auch für gleichgeschlechtliche weibliche Paare, die sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen und ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben (Förderrichtlinie Assistierte Reproduktion).

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So erreichen Sie uns
+49 (0)6131 - 60 30 - 20
info@kinderwunschzentrum-mainz.de
Aktuelle Hygienemaßnahmen im Kinderwunschzentrum
Um die bestmögliche Sicherheit für Sie, andere Paare und uns weiterhin zu gewährleisten, bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:
1. Einhaltung der AHA-Regeln
2. Wir empfehlen das Tragen von FFP2 / medizinischen Masken mit Erkältungssymptomen bei unbedingt notwendigen medizinischen Behandlungen
3. Bitte bleiben Sie möglichst zu Hause, sofern Sie Erkältungssymptome (insbesondere Husten, Fieber, Gliederschmerzen) haben.
Wir sind weiter für Sie da und werden Sie nach bestem Wissen, und unter höchstmöglicher Sicherheit für Sie, weiter behandeln.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!