Beratung: Lesbische Paare
Familienplanung in lesbischen Partnerschaften – Ihr Weg zur Elternschaft
Wir unterstützen Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, unabhängig davon, ob Sie in einer heterosexuellen oder gleichgeschlechtlichen Beziehung mit einer Frau leben.
Inhalt
Kennenlernen und Beratung
Als Kinderwunschzentrum sind wir fest davon überzeugt, dass jede Familie einzigartig ist und jeder Weg zum Elternwerden unterstützt werden sollte. Wir verstehen, dass der Wunsch, eine Familie zu gründen, unabhängig von der sexuellen Orientierung, eine der tiefsten Sehnsüchte sein kann. Im Rahmen des Erstgesprächs möchten wir Sie beide kennenlernen, Ihre persönliche Situation erörtern. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre vorliegenden Befunde zu analysieren und mit Ihnen zu besprechen. Dabei möchten wir Ihnen auch die verschiedenen Möglichkeiten einer Kinderwunschtherapie aufzeigen und Ihnen dabei helfen, die für Sie passende Option zu finden. Für viele lesbische Paare stellt die Insemination oder künstliche Befruchtung unter Verwendung von Fremdsperma eine Therapiemöglichkeit zur Verwirklichung des Kinderwunsches dar.
Voraussetzung
Die Voraussetzung für eine Kinderwunschtherapie ist, dass Sie verheiratet sind, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft zusammenleben. Sie sollten vor der Behandlung klären, wer das Kind austragen wird. Das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“, das am 01.10.2017 in Kraft getreten ist, hat an den Abstammungsregeln nichts geändert. Mutter eines Kindes ist weiterhin nur die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Die Ehefrau oder Lebenspartnerin der Mutter kann deshalb weiterhin nur im Wege der Stiefkindadoption der zweite rechtliche Elternteil des Kindes werden.
Juristische Klärung
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie sich von Anfang an rechtlich gut aufgestellt fühlen. Eine Rechtsberatung informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten, um die bestmögliche Absicherung für Ihr Kind zu gewährleisten. Um juristische Fragen zu klären (wie z.B. der Auskunftsanspruch des Kindes, Fragen zum Todesfall der Mutter vor der Stiefkindadoption, Konsequenzen einer Trennung vor einer Stiefkindadoption, Voraussetzungen und Ablauf der Stiefkindadoption) empfehlen wir eine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt/anwältin für Familienrecht. Vor allem bei unverheirateten lesbischen Paaren, die in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft zusammenleben, ist eine Vereinbarung notwendig, die eine klare Regelung bezüglich einer Unterhaltsregelung im Falle einer Trennung beinhaltet. Desweiteren empfehlen wir Ihnen, eine Absichtserklärung hinsichtlich des Vormundes zu formulieren, um sicherzustellen, dass Ihr Kind in jeder Situation bestmöglich geschützt ist. Bei Bedarf können wir Ihnen gerne einen Kontakt für eine professionelle Beratung nennen. Die Sicherheit und das Wohlergehen Ihres zukünftigen Kindes stehen für uns an erster Stelle, und wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg, diese wichtigen Schritte zu gehen.
Psychosoziale Unterstützung
Eine psychosoziale Beratung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich mit einen erfahrenen Fachmann oder einer erfahrenen Fachfrau über alle Aspekte ihrer Familienplanung auszutauschen, insbesondere über die Herausforderungen und Möglichkeiten, die sich speziell für lesbische Paare ergeben. Ein wichtiger Teil ist auch die Frage, wie Sie ihr zukünftiges Kind aufklären. Eine Beratung im Vorfeld der medizinischen Behandlung kann helfen, Ängste oder Unsicherheiten zu bewältigen. Zudem können offene Fragen, die im Zusammenhang mit einer Fremdspermatherapie stehen, geklärt werden.
Finanzierung der Behandlung
Gleichgeschlechtliche Paare müssen bislang wie heterosexuelle Paare, die sich einer Fremdspermatherapie unterziehen, die Kinderwunschbehandlung selbst finanzieren, da die Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen.
Regionale Förderprogramme
Das Land Rheinland-Pfalz geht seit Frühjahr 2021 in ihrer Förderung über das Bund-Länder-Förderprogramm hinaus und gewährt aus dem Landeshaushalt eine finanzielle Förderung auch für gleichgeschlechtliche weibliche Paare, die sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen und ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Land RLP .